Berlin-Blues #19

Wenn man auf der Straße „Unter den Linden“ fast am Ende Richtung Spree abbiegt und dann wieder vor der Spree nach links zum Reichstag, findet sich die Installation „Grundgesetz 49“ von Dani Karavan. In 19 Glasscheiben sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert, die Grundrechtsartikel schweben gleichsam in Augenhöhe vor dem Haus der Fraktionen, dem Jakob-Kaiser-Haus.

Diese 19 Grundrechtsartikel, unmittelbar an der Spree gesetzt, die einst Ost- und West-Berlin trennte, erinnern an die schwierigen Jahre der Gründung der jungen deutschen Demokratie in Bonn. Sie mahnen, die wiedererlangte Einheit nicht als ungefährdete Selbstverständlichkeit und Politik in Berlin nicht als geschichts- und voraussetzungslos zu begreifen. So wird den Bürgern und Bürgerinnen, die an der Spreepromenade entlanggehen, die Leistung der Mütter und Väter des Grundgesetzes wieder bewusst.

Wenn man sich die zentralen Grundrechte – die uns alle betreffen – wieder mal vor Augen geführt hat, kann man sich entspannt ein Stückchen weiter an die Spree setzen und das Geschriebene auf sich wirken lassen. Zum Beispiel zu verstehen, was der § 5 „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ bedeutet. Jeder kann seine Meinung äußern, es gibt keine staatliche Zensur. Es steht allerdings nirgends, dass man das Recht hat, dass seine oder ihre Meinung widerspruchslos hingenommen werden muss. Widerspruch zu einer Meinung verstößt also keineswegs gegen Grundrechte, auch wenn manche Menschen das möglicherweise anders sehen. Ist aber nicht so. Das ist ein Fakt.

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